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FAQ Studierende

1. Wie viele Scheine muss ich bis wann erbringen?

  • Innerhalb der ersten sechs Studiensemester müssen zwölf Scheine (sechs Theorie-, sechs Technikscheine) erworben werden. Idealerweise werden pro Semester ein Theorie- und ein Technikschein erbracht. 
  • Von den erforderlichen sechs Theoriescheinen müssen mindestens zwei in Kunstgeschichte bzw. Kunsttheorie geleistet werden. Die restlichen vier Scheine können frei kombiniert werden. Zu den Technikkursen zählen u.a. Maltechnik, Druckkurse, Aktzeichnen, Kochseminare, Soundstudio-Workshops. Bei erfolgreicher Teilnahme wird ein Kursschein ausgestellt, der dem Studentensekretariat vorzulegen ist. 

Lehrplan (pdf)
Scheinformular (pdf)

2. Wann und wie findet die Zwischenprüfung statt?

  • Zwischen dem 2. und dem 4. Semester erfolgt eine Zwischenprüfung. Diese findet stets zum Ende des jeweiligen Semesters statt. Hierzu hat die/der Studierende eigene künstlerische Arbeiten vorzulegen. Studierende, die nach dem 4. Semester ihre Zwischenprüfung machen möchten, haben allerdings keine Möglichkeit, diese zu wiederholen. Die Zwischenprüfung entscheidet über die weitere Zulassung zum Studium an der Hochschule.

3. Wie kann ich einen Klassenwechsel vornehmen?

  • Ein Wechsel der Klasse ist möglich in Absprache mit beiden betroffenen Hochschul-professoren/innen. Ein Wechsel von Architektur zu Freier Bildender Kunst oder um-gekehrt ist nur nach einer gesonderten Prüfung und dem Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen möglich. 

Klassenwechselformular (pdf)

4. Bis wann muss ich mich für das jeweilige Semester rückmelden?

  • Zu Beginn der Semesterferien versendet das Studentensekretariat eine E-Mail mit den jeweiligen Rückmeldungsfristen und -gebühren. Parallel hierzu erfolgt ein Aushang am Schwarzen Brett. Rückmeldungsfristen sind zwingend einzuhalten, da sonst Säumnisgebühren anfallen.

Rückmeldung Architektur SS 2012 (pdf)
Rückmeldung Freie Bildende Kunst SS 2012 (pdf)

5. Wie und wann kann ich mich für die einzelnen Kurse und Seminare eintragen?

  • In dem Lehrplan sind die einzelnen Vorlesungen, Kurse und Seminare des laufenden Semesters enthalten. Zu jeder Veranstaltung finden sich im Lehrplan detaillierte Informationen zur Anmeldung. Die Fristen sowie die Art der Anmeldung ist dem Lehrplan zu entnehmen.

Lehrplan (pdf)

6. Wie erfolgt ein Wechsel vom Status Gast- auf Vollstudent?

    • Ein Wechsel vom Status Gast- auf Vollstudent/in ist möglich, indem sich die/der Gaststudierende in den vorgeschriebenen Bewerbungsprozess einreiht. Die/der Studierende muss ihr/sein Portfolio fristgemäß einreichen sowie an der Aufnahmeprüfung im Juli teilnehmen und diese erfolgreich absolvieren.

    7. Wie kann ich eine Verlängerung meines Studiums beantragen? 

    • In begründeten Ausnahmefällen kann die Studienzeit mit Einverständnis der/des Klassenleiters/in auf Antrag der/des Studierenden um maximal zwei Semester verlängert werden. Über die endgültige Verlängerung entscheidet der Ausschuss.